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Privathaftpflicht
Die Privathaftpflicht-Versicherung zählt nach der Krankenkasse zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt.
Wer sich und seine Familie umfassend schützen will, braucht unbedingt eine private Haftpflicht-Versicherung. Sie sind gesetzlich verpflichtet, für einen Schaden aufzukommen und Ersatz zu leisten, wenn Sie, oder eine mitversicherte Person gewollt oder ungewollt einen Schaden gegenüber Dritten verursacht.
Die Privathaftpflicht-Versicherung bietet Ihnen die Möglichkeit, das finanziellen Risiken zu versichern, das nach einem Schaden auf Sie zukommen kann, und übernimmt Schäden, die in einem fahrlässigen Moment, oder aufgrund einer leichtfertigen Tat verursacht werden.
Mit einer Haftpflicht-Versicherung sind Sie und Ihre Familie in folgenden Fällen versichert:
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Mieterschäden
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Personen- und Sachschäden
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Vermögensschäden, die aus Personen- und Sachschäden entstehen
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Schadenverhütungskosten
Wenn Sie z. Bsp. das Handy Ihres Kollegen fallen lassen... wenn Ihr Hund eine Person angreift und die neuen Schuhe anknabbert... wenn Ihr Sohn beim Spielen mit dem Fussball eine Hausscheibe einschlägt... oder wenn vielleicht ein Blumentopf von Ihrem Balkon auf einen Menschen fällt und diesen verletzt, dann werden Sie immer schadenersatzpflichtig.
Vor allem bei Personenschäden ist eine private Haftpflichtversicherung bares Gold wert. Sehr schnell können nämlich aufgrund von Verdienstausfall oder Pflegeansprüchen sehr hohe Summen entstehen und gefordert werden. In solchen Schadensfällen steht die private Haftpflicht-Versicherung an Ihrer Stelle für den Schaden gerade, und schützt Sie davor, dass auf einen einzigen unachtsamen Augenblick ein Leben mit vielen Einschränkungen folgt.
Gleichzeitig wehrt sie ungerechtfertigt entstandene Ansprüche ab.
Wenn Sie also eine wirklich sinnvolle Versicherung abschliessen wollen, ist die private Haftpflicht die einzig richtige Wahl.
DIE PRIVATHAFTPFLICHT-VERSICHERUNG IST ZWAR FREIWILLIG ABER UNVERZICHTBAR!
Weitere Zusatzdeckungen können mitversichert werden, wie z. Bsp.:
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Grobfahrlässigkeitsverzicht
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gelegentliches Lenken von fremden Fahrzeugen
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Halten von Tieren
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Schäden an gemieteten Pferden uwm.
Nicht versicherbar sind u. a.:
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Schäden, die Sie sich selber oder den mitversicherten Personen zufügen
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Abnutzungsschäden am Mietobjekt
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vorsätzliche Begehung eines Verbrechens
Die Privathaftpflicht-Versicherung bezahlt im Schadenfall den ZEITWERT abzüglich eines allfälligen Selbstbehaltes.
Benötigen Sie weitere Details zu den einzelnen Versicherungsdeckungen? Zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen! Rufen Sie uns an... schreiben Sie uns eine e-Mail. Wir helfen Ihnen gerne weiter!