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Krankenkasse
Muss man sich in der Schweiz krankenpflegeversichern?
Grundsätzlich ja, denn in der Schweiz ist die Krankenversicherung in der Grundversicherung (KVG) gesetzlich geregelt und somit obligatorisch.
Jede in der Schweiz wohnhafte oder erwerbstätige Person ist verpflichtet, sich innerhalb von drei Monaten seit Wohnsitznahme, Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder bei Geburt bei einer schweizerischen Krankenkasse zu versichern.
Sie müssen sich versichern.
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wenn Sie in der Schweiz wohnhaft sind, unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit
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als Grenzgänger, wenn Sie in der Schweiz erwerbstätig sind
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als ausländischer Staatsangehöriger (Aufenthaltsbewilligung 3 Monaten und länger)
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als Asylant, wenn Ihnen vom Asylgesetz der provisorische Schutz gewährt wurde (Art. 66)
Sie müssen sich nicht versichern.
In bestimmten Ausnahmefällen besteht keine Versicherungspflicht oder Sie können sich befreien lassen, obwohl Sie in der Schweiz wohnen, z.B.:
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wenn Sie in einem EU-/EFTA-Staat erwerbstätig sind
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wenn Sie ausschliesslich eine Rente aus einem EU-/EFTA-Staat erhalten.
Die Aufsicht in diesem Versicherungsbereich liegt beim "Bundesamt für Gesundheit" BAG.
Nebst der Grundversicherung, kann man sich in der Schweiz auch privat versichern lassen. Diese Zusatzversicherungen (VVG) dienen zur Deckung von Zusatzbedürfnissen, welche freiwillig versicherbar sind.
In diesem Bereich beaufsichtigt die "Eidgenössische Finanzmarktaufsicht" (FINMA) die Versicherer.
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