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Apotheker in Gang of Pharmacy

Krankenkasse

Muss man sich in der Schweiz krankenpflegeversichern?

 

Grundsätzlich ja, denn in der Schweiz ist die Krankenversicherung in der Grundversicherung (KVG) gesetzlich geregelt und somit obligatorisch.

 

Jede in der Schweiz wohnhafte oder erwerbstätige Person ist verpflichtet, sich innerhalb von drei Monaten seit Wohnsitznahme, Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder bei Geburt bei einer schweizerischen Krankenkasse zu versichern.

Du musst Dich versichern.

  • wenn Du in der Schweiz wohnhaft bist, unabhängig von Deiner Staatsangehörigkeit

  • als Grenzgänger, wenn Du in der Schweiz erwerbstätig bist​

  • als ausländischer Staatsangehöriger (Aufenthaltsbewilligung 3 Monaten und länger)

  • als Asylant, wenn Dir vom Asylgesetz der provisorische Schutz gewährt wurde (Art. 66)

Du musst Dich nicht versichern.

In bestimmten Ausnahmefällen besteht keine Versicherungspflicht oder Du kannst Dich befreien lassen, obwohl Du in der Schweiz wohnst, z.B.:

  • wenn Du in einem EU-/EFTA-Staat erwerbstätig bist

  • wenn Du ausschliesslich eine Rente aus einem EU-/EFTA-Staat erhältst

Die Aufsicht in diesem Versicherungsbereich liegt beim "Bundesamt für Gesundheit" BAG.

 

Nebst der Grundversicherung, kann man sich in der Schweiz auch privat versichern lassen. Diese Zusatzversicherungen (VVG) dienen zur Deckung von Zusatzbedürfnissen, welche freiwillig versicherbar sind.

 

In diesem Bereich beaufsichtigt die "Eidgenössische Finanzmarktaufsicht" (FINMA) die Versicherer. 

 

Neugierig auf mehr Details?

Hast Du aufgrund der Vielfalt an dargebotene Angebote sonst noch Fragen? Benötigst Du zusätzliche Informationen, die Dir bei der Entscheidungsfindung weiterhelfen können?

 

Als unabhängige Versicherungscoaches stehen wir Dir gerne und helfend für eine persönliche Beratung zur Seite. Gemeinsam finden wir die Lösung, welche am Besten die Bedürfnisse von Dir und Deiner Familie abdeckt.

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