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Sportwagen

Motorfahrzeug

Für jedes Motorfahrzeug, das im öffentlichen Verkehr verwendet wird, muss zwingend eine

Motorfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung abgeschlossen werden.

 

Mit dieser Versicherung wird sichergestellt, dass die Haftfpflichtansprüche (an Personen, Sachen und Tiere) aus Verkehrsunfällen garantiert bezahlt werden. Diese Versicherung deckt die Haftpflicht in allen Staaten, in denen das schweizerische Kontrollschild als Versicherungsnachweis gilt (zur Zeit sind dies alle EU/EWR-Staaten, Serbien, Andorra und die Schweiz).

 

Versicherbar sind auch der:

  • Teil- und/oder die

  • Vollkasko, die

  • Insassen-Versicherung sowie die

  • Mobilität/Assistance (Pannenhilfe)

 

Der Teilkasko-Schutz versichert in der Regel:

  • Diebstahl

  • Feuer-/Elementar

  • Tier

  • Marder

  • Glas sowie Glasersatz

  • Parkschaden

  • Vandalismus und

  • Reiseeffekte

 

Nicht versichert bzw. abgedeckt sind alle Unfälle, die der Fahrzeughalter oder Fahrer selbst verschuldet.

Generell wird im Teilkasko kein Selbstbehalt vereinbart.

 

Wenn Du Dein Fahrzeug über ein Leasing finanzierst, musst Du zwingend eine Vollkasko-Versicherung abschliessen. Diese Versicherung deckt alle Schäden am eigenen Fahrzeug ab, die der Fahrzeughalter oder Fahrer selbst verschuldet hat. Generell wird ein Selbstbehalt zwischen CHF 500.- und CHF 1'000.- vereinbart.

 

Eine Faustregel besagt:

Die Vollkaskoversicherung lohnt sich vor allem für Neuwagen während der ersten drei bis sieben Jahren. Jedesmal wenn Du die neue Jahres-Rechnung erhältst, können wir gerne gemeinsam prüfen, ob der aktuelle Fahrzeugwert dafür spricht, diese Deckung weiterzuführen oder nicht.

 

Insassen-Versicherung

Wer in der Schweiz lebt, und sich zu Dir in den Wagen setzt, ist entweder durch die obligatorische Unfallversicherung am Arbeitsplatz oder die Krankenkasse gegen die Folgen von Unfällen versichert.

Ist also eine solche Versicherung sinnvoll oder nicht? Der Abschluss dieser Versicherung kann durchaus Sinn machen, vor allem dann, wenn Du immer wieder andere Personen z. Bsp. Freunde Ihrer Kinder in den Sport fährst. Die Insassenversicherung kommt für die Heilungskosten auf, die bei einem Unfall entstehen können, und zwar in der Privat-Abteilung. Und sie bezahlt sofort: Auch dann, wenn die Schuldfrage noch nicht geklärt ist. Meistens werdem auch Leistungen bei Todesfall und Invalidität als Kapitalsumme abgedeckt.

 

Mobilität/Assistance (Pannenhilfe)

Diese Versicherung umfasst verschiedene Leistungen, wie z. Bsp.:

  • Pannenhilfe Vorort

  • Abschleppen

  • Spesen für die Rückreise oder Übernachtung

  • Rückführung des defekten Fahrzeuges

Die Mobilitäts-Versicherung ist bei manchen Versicherungen oder bei Kaufabschlüssen automatisch eingeschlossen.

8-ung: Wer Mitglied eines Verkehrsclubs ist (wie ACS, TCS, VCS), ist meistens Pannenhilfeversichert.

            Diese Versicherung kann man bei NICHT BEDARF wieder kündigen, und spart somit gutes Geld!

Willst Du weitere Details zu den einzelnen Versicherungen erfahren? Zögere nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen! Wir freuen uns auf einen Anruf oder auf Deine eMail.

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